Superillu vom 25.04.2013

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Biblio
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Re: Superillu vom 25.04.2013

Beitrag von Biblio »

Super :-)
MarioMüller
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Re: Superillu vom 25.04.2013

Beitrag von MarioMüller »

In dem Super-Ilu-Artikel steht einleitend: "Doch kaum jemand redete darüber, da die Insassen einst zum Schweigen verpflichtet wurden." Ich wurde im Frühjahr 1984 aus der DE "entlassen" und kann mich nicht erinnern, irgendeine Schweigeverpflichtung unterschrieben zu haben. Diese immer wieder erwähnte Schweigeverpflichtung kommt mir daher als ein Teil des Mythos vor... Kann sich jemand an den konkreten Wortlaut einer solchen Schweigeverpflichtung erinnern? Oder besser: Hat vielleicht jemand ein Original oder eine Kopie einer derartigen Schweigeverpflichtung, könnte diese mal scannen und veröffentlichen?
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Detlef
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Re: Superillu vom 25.04.2013

Beitrag von Detlef »

Hallo Mario,

zunächst herzlich willkommen im Forum.

Zuerst eine Frage: Warst Du selbst in Schwedt? In Deinem Profil steht bei Aufenthalt "nein", an anderer Stelle schreibst Du, Du warst für einen Monat in der DE.

Zu Deiner Frage nach der Glaubwürdigkeit der Aussage, dass ein Dokument unterschrieben werden musste:
Ich persönlich kann mich gut an den Entlassungstag erinnern und daran dass ich dafür unterschreiben musste, nichts über das Erlebte zu sprechen. Es wurde ja angedroht, wenn man etwas über den Aufenthalt in Schwedt erzählt, landet man ganz schnell wieder im Gefängnis. Unterstrichen wurde das eben durch die Unterschrift. Ohne diese könnte sich doch jeder hinstellen und sagen, mir wurde das nicht gesagt und munter drauf los reden.
Eine Kopie dieses Schriftstücks davon hat wohl keiner bekommen. Auf Grund der Tatsache, dass so viele hier im Forum davon berichten kann man doch davon ausgehen, dass das kein Mythos ist.
Übrigens hat es der ehemalige Stabschef Herr Nagel in dem Interview mit Benjamin Hammer vom Deutschlandfunk bestätigt.

Detlef
[color=#400040]3 Monate Strafdienst in der Disziplinareinheit vom 20.09.1983 bis 15.12.1983[/color]
[color=#0000BF][i]Es ist geschehen und folglich kann es wieder geschehen. Darin liegt der Kern dessen, was wir zu sagen haben.[/i][/color]
MarioMüller
Beiträge: 21
Registriert: 18 Nov 2014, 00:30

Re: Superillu vom 25.04.2013

Beitrag von MarioMüller »

Hallo Detlef, wenn sich so viele daran erinnern, dann muss wohl bei meiner Entlassung einfach bloß mal was schief gelaufen sein. Dann war dieses Dokument bei meiner Entlassung vielleicht gerade vergriffen, konnte ja durchaus vorkommen. Oder der Diensthabende hat es schlichtweg vergessen, mir vorzulegen, was ihm nachträglich vielleicht noch Ärger eingebracht hat. Ich rede hier vom Jahr 1984 und von der Disziplinareinheit im vierstöckigen Betonneubau.

Wie dem auch sei, ich habe nichts Derartiges zu lesen bekommen. Wie ich an andere Stelle erwähnte, hat man mich wahrlich nicht mit Kusshändchen entlassen. Aber mir hat auch niemand mündlich gedroht, ich hätte mein Leben lang Stillschweigen über Schwedt zu bewahren. Hätte ich was Derartiges unterschreiben müssen, hätte ich mich natürlich nicht geweigert zu unterschreiben. Was hat ein unter Zwang unterschriebenes Stück Dokument schon zu bedeuten? Nichts. Schließlich geht es ja erstmal einzig und allein darum, unbeschadet aus dieser NVA-Hölle heraus zu kommen - mit oder ohne Unterschrift, völlig belanglos. So ein Fetzen Papier kann erst recht nach dem Mauerfall nicht mehr das in den Medien immer wieder zum Mythos stilisierte Schweigen ehemaliger Häftlinge erklären.

Um so mehr interessiert es mich persönlich, was an dieser Sache nun dran ist. Es ist aber auch zur historischen Aufarbeitung wichtig, diese Angelegenheit nicht nur aus dem kollektiven Gedächtnis ehemaliger Häftlinge oder aus Forumsbeiträgen herzuleiten, sondern einmal in einem Archiv, z.B. bei der Behörde für Stasi-Unterlagen, nach solch einem Dokument suchen zu lassen. Dann gäbe es endlich Gewissheit, wozu man da eigentlich konkret verpflichtet gewesen sein soll.

Ich persönlich kann mir nur schwer vorstellen, dass seitens der NVA eine solche Verpflichtung überhaupt für notwenig erachtet wurde. Die ganz normalen Einschüchterungen des SED-Staates, schon im zivilen Alltag, ebenso der vorauseilende Gehorsam "gelernter DDR-Bürger" reichte ja aus, um genug Vorsicht zu entwickeln, damit man nicht am falschen Ort vor falschem Publikum über Schwedt zu plaudern anfing. Wer hätte einen ehemaligen Schwedt-Häftling beispielsweise nach einer Flucht oder nach einer ganz legalen Ausreise in den Westen, also in relativ sicheren Gefilden, noch dran hindern können, Tacheles über Schwedt zu reden?

In jedem Fall würde ich mich zur historischen Wahrheitsfindung nicht gerade auf die "Bestätigung" eines ganz besonder dummdreisten Mitläufers und damaligen Stabschefs von Schwedt verlassen, der hier quasi als "Kronzeuge" anführt wird. Sollen hier eigentlich Mythen geklärt werden? Oder neue geschaffen werden?

Noch ein Problem: Bei der Registrierung zu diesem Forum wird am Schluss die Frage nach dem "Aufenthalt" gestellt - und neben der Frage versichert: "Dieses Feld/Antwort ist völlig anonym und kann von anderen Nutzen NICHT eingesehen werden." Seltsam... Wieso wird dann gleich beim ersten "Willkommensgruß" in einen Forumsbeitrag offen gepostet, was ein neues Forumsmitglied beim Registrieren angekreuzt hat, wenn doch Anonymität zugesichert wurde? Wer ist hier eigentlich der Administrator?
phpbb
Administrator
Beiträge: 1
Registriert: 01 Mai 2017, 08:00

Re: Superillu vom 25.04.2013

Beitrag von phpbb »

Das sollte eigendlich NICHT so sein, aber ich höre das auch zum ersten Mal.
Natürlich werde ich das überprüfen.

Gruß

Dresdner
Administrator
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Detlef
Beiträge: 567
Registriert: 15 Jul 2012, 15:43

Re: Superillu vom 25.04.2013

Beitrag von Detlef »

Hallo Mario,

für die Aufarbeitung wäre es natürlich besser, wenn man einen schriftliche Beleg oder eine Kopie dieser
Verschwiegenheitserklärung heute hätte. In den Stasiunterlagen wird man sie nicht finden, da man aus einer Einrichtung
der NVA (ab 1982) entlassen worden ist und nicht aus einer MDI- geführten Einrichtung.
Über die Disziplinarbestraften findet man ja auch keine Akten in den Militärarchiven in Freiburg.

Ich glaube nicht, dass wir ehemaligen Gefangenen uns heute so etwas ausdenken um dem Mythos zu nähren - eher
im Gegenteil. Es soll so berichtet werden, wie es tatsächlich war, nicht verschönt und nichts dramatisiert werden. Das ist wahre Aufklärung.

Vielleicht tauchen durch Zufall ja doch noch die nach Strausberg verbrachten und dort verschollenen Akten wieder auf und man findet etwas derartiges darin.
[color=#400040]3 Monate Strafdienst in der Disziplinareinheit vom 20.09.1983 bis 15.12.1983[/color]
[color=#0000BF][i]Es ist geschehen und folglich kann es wieder geschehen. Darin liegt der Kern dessen, was wir zu sagen haben.[/i][/color]
baustus
Beiträge: 219
Registriert: 26 Dez 2009, 17:35

Re: Superillu vom 25.04.2013

Beitrag von baustus »

das einzige mir bekannte dokument ist dieses. ich habe es in den anhang gelegt. vielleicht kann es admin noch mal formatieren. viele hielten diese für den vermeintlichen schweigebefehl. dies ist der belehrungsbogen, der eigentlich bei ankunft unterschrieben werden musste. manchmal auch erst bei entlassung.

baustus
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