DE und MStV
Verfasst: 15 Okt 2008, 22:43
Um den Komplex und die Probleme in und um Schwedt zu verstehen, muß man sich immer wieder eins vor Augen halten :
Obwohl auf dem selben Gelände gelegen, gab es zwei verschiedene Bereiche :
- Die Disziplinareinheit ab 1982
Hier wurden aufgrund der Dienstvorschrift 010/0/006 disziplinierte ( also bestrafte) Armeeangehörige untergebracht.
Dabei handelt es sich im streng juristischen nicht um eine Freiheitsstrafe sondern um einen Freiheitsentzug.
Aufgrund eines Befehles ab Regimentskommandeur aufwärts konnten hier Soldaten und Unteroffiziere diszipliniert werden.
- Das Militärgefängnis
Hier wurden aufgrund eines vor dem Militärgericht durchgeführten Verfahrens rechtskräftig Verurteilte bis zu einer Freiheitsstrafe
von 2 Jahren inhaftiert.
Beide Bereiche hatten - ausser dem selben Gelände und dem selben Kommandeur - nichts miteinander zu tun und waren auch durch
Mauern / Tore und Stacheldraht getrennt.
Für beide galten auch verschiedene Vorschriften und Bestimmungen.
Obwohl auf dem selben Gelände gelegen, gab es zwei verschiedene Bereiche :
- Die Disziplinareinheit ab 1982
Hier wurden aufgrund der Dienstvorschrift 010/0/006 disziplinierte ( also bestrafte) Armeeangehörige untergebracht.
Dabei handelt es sich im streng juristischen nicht um eine Freiheitsstrafe sondern um einen Freiheitsentzug.
Aufgrund eines Befehles ab Regimentskommandeur aufwärts konnten hier Soldaten und Unteroffiziere diszipliniert werden.
- Das Militärgefängnis
Hier wurden aufgrund eines vor dem Militärgericht durchgeführten Verfahrens rechtskräftig Verurteilte bis zu einer Freiheitsstrafe
von 2 Jahren inhaftiert.
Beide Bereiche hatten - ausser dem selben Gelände und dem selben Kommandeur - nichts miteinander zu tun und waren auch durch
Mauern / Tore und Stacheldraht getrennt.
Für beide galten auch verschiedene Vorschriften und Bestimmungen.