zu St. Wachtel „Delikt 220. Bestimmungsort Schwedt"

ollepolle
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zu St. Wachtel „Delikt 220. Bestimmungsort Schwedt"

Beitrag von ollepolle »

Anmerkungen zu

Stefan Wachtel „Delikt 220. Bestimmungsort Schwedt. Gefängnistagebuch“; Greifenverlag zu Rudolstadt 1991

W. beschreibt in tagebuchähnlicher Nachbetrachtung seine Erfahrungen, die er wegen der Ahndung einer angeblich begangenen „öffentlichen Herabwürdigung“ (§ - also Delikt - 220 StGB) bei der NVA machen musste. Von April - September 1980 gelangt er über Arrest, U-Haft und Militärgericht zum Abbüßen seiner (Rest-) Strafe schließlich nach Schwedt. Das Urteil lautete auf 5 Monate Strafarrest.

Von den 100 Seiten der kleinen Broschüre betreffen dann aber nur wenige den tatsächlichen „Bestimmungsort Schwedt“ (S. 79 - 90). Die vorherige genauere Schilderung der Umstände und der dabei erlebten Gefühlslagen weicht gerade für den Schwedt-Teil einer allgemeineren, kürzeren Darstellung mit größeren Zeitsprüngen. Schon die Dauer seines tatsächlichen Aufenthaltes in Schwedt zu ermitteln, gerät wegen der allgemein gehaltenen Zeitangaben schwierig: Am 2.7.80 war der Prozess, am 76. Tag war er noch nicht in Schwedt (wenn vom ersten genannten Datum 17.4. gerechnet wird, entspräche dieser Prozesstermin dem 76. Tag) - blieben noch ca. 2 ½ Monate Reststrafe in Schwedt zu verbüßen.

Dennoch sind einige Einzelheiten zum Regime in Schwedt zu erfahren:

So werden die Ortsverhältnisse mit Stand 1980 beschrieben: 3 Baracken für Häftlinge, ein Trakt zur Esseneinnahme mit Sanitärstützpunkt, ein Kiosk, ein Exzerzierplatz, ein Militärsportgelände sowie außerhalb gelegene Verwaltungsgebäude (S. 81).

Es gab 1980 drei Kompanien von jeweils 90 - 130 Häftlingen, davon zwei für die „Langstrafer“ mit mehr als 6 Monaten zu verbüßender Strafe. Die Kompanien hatten je einen Kompaniechef und einen Politstellvertreter, die zum MdI gehörten und die dunkelblauen Uniformen des SV trugen. Dennoch gehörte die ganze Institution zur NVA (S. 81).

Das Gelände war mit Mauer und Stacheldrahtzaun umgeben; dazwischen liefen Hunde. Die Unterbringung erfolgte mit 18 Betten in einem Raum, die drei-etagig gestapelt waren. Die Anzugsordnung für nachts war: lange Unterhemden; unten ohne !!? (S. 85)

Nach Eigenaussage eines KC waren 25 % der Inhaftierten wegen des „Deliktes“ § 220 da.

Arbeit gab’s sowohl drinnen als auch draußen; gegen „Lohn“: bei Normerfüllung 17 % des eigentlichen Lohns (S. 87); drinnen wurde z.B. für den VEB Leuchtenbau gefertigt.

Beste Grüße -

ollepolle
Ex-Bausoldat ohne Schwedt-Erfahrung
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Dresdner
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Re: zu St. Wachtel „Delikt 220. Bestimmungsort Schwedt"

Beitrag von Dresdner »

Ich hatte mir die Seiten ( welche Schwedt betreffen ) auch organisiert und muß sagen, das ich sehr enttäuscht war.
Als "Gefängnistagebuch" kann man wohl dieses wirre Hin- und Her springen und den wohl etwas eigenwilligen Schreibstiel nicht bezeichnen.
Aber Geschmack ( auch bei Büchern ) ist ja bekanntlich verschieden ...

Aufgrund der zeitlichen Schilderungen muß zu der Zeit der gesamte Komplex noch dem MdI unterstanden haben, da die offizielle Übernahme ( mit Wechsel des Personals) ja erst 1982 war.

Dresdner
Brauni
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Re: zu St. Wachtel „Delikt 220. Bestimmungsort Schwedt"

Beitrag von Brauni »

Als einziges kann ich dazu sagen ,das daß mit den Unterhemden und unten ohne gestimmt hat,aber daran gehalten haben wir uns selten.
Brauni
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Re: zu St. Wachtel „Delikt 220. Bestimmungsort Schwedt"

Beitrag von Brauni »

Achso und Hunde gab es in meiner Zeit auch keine, habe jedenfalls nie einen gesehen bzw. bellen hören.
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Dresdner
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Re: zu St. Wachtel „Delikt 220. Bestimmungsort Schwedt"

Beitrag von Dresdner »

@Brauni
Das mit den Wachunnden wurde 1982 mit der Übernahme durch die NVA abgeschafft.
Die Hunde erinnerten wohl ein bischen an die Grenzsicherung und hatten kein besonders gutes Image
Deshalb konntest du auch keinen mehr bellen hören - außer vieleicht den Dackel von irgendeinem Hfw.:-)

Das mit dem "unten ohne" bestätigst du als erster ( falls ich nix überlesen habe ) - wozu war das gut ? Der Sinn erschließt sich mir nicht ganz.

dresdner
rek
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Re: zu St. Wachtel „Delikt 220. Bestimmungsort Schwedt"

Beitrag von rek »

das würde mich auch interessieren: weshalb 'unten ohne'?
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Macky
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Re: zu St. Wachtel „Delikt 220. Bestimmungsort Schwedt"

Beitrag von Macky »

Also das mit unten ohne kann nur mit der Definition des Vollzugs von Haftstrafen erklärt werden.
Und zwar hieß es das die Nachtruhe in Nachthemden abgehalten wird.
[color=#FF0000]BU 1988- 1990; GG Führer; 2. FZ Führer[/color]
rek
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Re: zu St. Wachtel „Delikt 220. Bestimmungsort Schwedt"

Beitrag von rek »

aber dann lange nachthemden, nicht nur unterhemden?
harald
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Re: zu St. Wachtel „Delikt 220. Bestimmungsort Schwedt"

Beitrag von harald »

Lange Nachthemden gab es keine, deshalb nur U-Hemden. Diese gehörten zur Grundausstattung.
(Mangelwirtschaft DDR)
rek
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Re: zu St. Wachtel „Delikt 220. Bestimmungsort Schwedt"

Beitrag von rek »

krass. wurde dann eingeschritten wenn man zusätzlich auch eine unterhose trug?
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