Antrag Denkmalschutz ehem. Wachgebäude

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stecs
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Antrag Denkmalschutz ehem. Wachgebäude

Beitrag von stecs »

Hallo liebe Mitstreiter,

wir sind seit einiger Zeit dabei, das ehem. Wachgebäude unter Denkmalschutz zu stellen, nicht das gesamte Gebäude, nur die Außenhülle. Es wäre doch Schade, wenn der Motorradclub, der derzeitiger Mieter ist, das historische Gebäude verschandelt....

Wir haben bereits einen Antrag an Herrn Dr. Paschke im Brandenburgischen Landesamt für Denkmalpflege
und Archäologischen Landesmuseum gestellt.

Wir haben auch die Eigentümerin, Frau Ursula Wehner und den Clubpräsidenten Rene Melz angeschrieben und um ein Treffen gebeten.

Um auch Unterstützung von der Landesregierung zu bekommen, ist Herr Staatsekretär Martin Gorholt (Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur) auch informiert worden.
Bei seinem letzten Besuch in Schwedt sicherte er dem Verein seine vollste Unterstützung zu. Und seit dem hat sich auch schon einiges getan.

LG

Stefan
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ThomWelz
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Re: Antrag Denkmalschutz ehem. Wachgebäude

Beitrag von ThomWelz »

Liebe Freunde des Denkmalschutzes,

in der Anlage findet Ihr die Begründung unseres Antrages auf die Unterschutzstellung
des alten Wachgebäudes und dessen Aufnahme in die Denkmalliste Brandenburg.

Nach dem Vor-Ort-Termin des runden Tisches hatten wir bereits am 03.04.14 (und per Mail noch zu-
sätzlich am 12.09.14) dazu einen Antrag an das zuständige
Brandenburgische Landesamt für Denkmalpflege
und Archäologische Landesmuseum (BLDAM)
in Wünsdorf
geschickt. –Und gleichzeitig um etwas Zeit für eine ausführliche Darstellung unserer Gründe gebeten.

Denn bereits am 02.09.2014 hatte Dr. Paschke vom BLDAM in einer Mail darauf hingewiesen:
„…ebenso die genauere Angabe der Bauzeit (in der Denkmalbeurteilung vom 15. August 2013
wurde der gemauerte Wachturm bereits als das älteste erhaltene Gebäude des Gefängnisses bezeichnet).
Anschließend wäre die Erweiterung von dessen Position in der Denkmalliste „Wachturm des ehemaligen
Militärgefängnisses Schwedt“ um das Wachgebäude denkbar, müsste jedoch noch im Landesamt mit den
betreffenden Gebietsreferenten diskutiert werden. Hierbei gebe ich zu bedenken, dass die Aussagefähigkeit
eines solchen untergeordneten Gebäudes (im Sinne des Denkmalschutzgesetzes), das aus einem größeren
–veränderten – Kontext stammt, nicht einfach zu begründen ist und eine Unterschutzstellung solcher Art
nur in besonderen Ausnahmefällen stattfindet.“

Im Antrag vom 16.05.15 äußerte der Verein auch seinen Wunsch nach einem Gespräch mit dem BDLAM.

Herzliche Grüße
ThomWelz
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(6) Denkmalschutz - Endfassung.pdf
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Zuletzt geändert von ThomWelz am 30 Mai 2015, 18:46, insgesamt 1-mal geändert.
[color=#0000BF][i]..."Nicht das Erzählte reicht, das Erreichte zählt!"...[/i][/color][color=#000000]Militärstrafarrestant 05.10.1978 - 03.03.1979 (MSG Nummer 362/78)[/color]
Lacrimo

Re: Antrag Denkmalschutz ehem. Wachgebäude

Beitrag von Lacrimo »

Hallo stecs und ThomWelz,

ich möchte wieder in die Gegenwart zurückkehren und wünsche Euch und dem Verein alles Gute. Ich finde es wichtig, soviel wie möglich von diesem Gefängnis in die richtigen Hände zu geben. Bei Euch weiß ich, dass das so sein wird. Dieser Verein hat so viel getan und ich habe Respekt vor Euch. Da sind Menschen, die es einfach machen. Ihr gebt Zeit her, weil es Euch wichtig ist und ich weiß, es ist nicht leicht, heute für das Militärgefängnis Schwedt, um Hilfe bitten zu müssen. Diese letzten zwei Worte, machen mich sprachlos. Wer weiß denn heute noch etwas von Schwedt. Es war das einzige NVA-Gefängnis der DDR. Der Historiker Herr Dr. Wenzke hat es beschrieben und das müsste eigentlich reichen und da noch bitten zu müssen, finde ich sehr traurig. Schwedt zeigt, wie sich eine Diktatur gegen Menschen verhalten hat. Dazu muss man nichts mehr sagen….

Viele Grüße Lacrimo
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ThomWelz
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Re: Antrag Denkmalschutz ehem. Wachgebäude

Beitrag von ThomWelz »

Liebe Freunde des Denkmalschutzes,

mit der am 02.06.2015 zugestellten Begründung
…"Eine Erhaltung ist unseres Erachtens auch ohne Denkmalschutz möglich,
wie ja auch an den von Ihnen lobend erwähnten Erhaltungsmaßnahmen der derzeitigen Eigentümer
des Gebäudes erkennbar ist."
hat das Brandenburgische Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum (BLDAM)
die beantragte Unterschutzstellung des ehemaligen Wachgebäudes und dessen Aufnahme in die Landesdenkmalliste
Brandenburg in seiner schriftlichen Antwort vom 27.05.2015 abgelehnt.

Ein vom Verein erbetener Gesprächstermin mit dem BLDAM fand vor der Urteilsfindung nicht statt.

Im Verein findet eine Diskussion über das weitere Vorgehen statt.

Beeindruckte Grüße
ThomWelz
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41b - MOZ 02.06.15 - Onlineausgabe .pdf
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(4) BLDAM Antwort v. 27.05.15 (Öff).pdf
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[color=#0000BF][i]..."Nicht das Erzählte reicht, das Erreichte zählt!"...[/i][/color][color=#000000]Militärstrafarrestant 05.10.1978 - 03.03.1979 (MSG Nummer 362/78)[/color]
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stecs
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Re: Antrag Denkmalschutz ehem. Wachgebäude

Beitrag von stecs »

Hallo liebe Mitstreiter,

unseren Denkmalschutzantrag hat das Brandenburgische Landesamt für Denkmalpflege (BLDAM) am 27.05.2015 abgelehnt. Über die Ablehnung haben wir im Verein diskutiert und uns dazu entschlossen, gegen die Ablehnung Widerspruch einzulegen.

Wir empfinden die Ablehnung auch deshalb als besonders schockierend, weil die Begründung des BLDAM falsch ist. Sie beruht auf einem gravierenden Fehler in der erlebten und überlieferten Entwicklung des Geländes.
Dieser Fehler war schon in der Denkmalbegründung des Wachturms (vom 15.08.2013) enthalten und sollte nun ausgerechnet die Ablehnung für den Denkmalschutz des alten Wachgebäudes begründen.
Lest selbst nach, was die DLDAM über den Wachturm geschrieben hat^^

Das können und wollen wir nicht so stehen lassen.

Wir bleiben hartnäckig am Ball! Denn: Steter Tropfen höhlt den Stein... ;)

Anbei Anlage 1 - Begründung Widerspruch an BLDAM
Anlage 2 - Denkmalschutz Wachturm (BLDAM, 15.08.2013)


LG

Stefan
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Anlage 2 - Denkmalschutz Wachturm (BLDAM, 15.08.2013).pdf
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Anlage 1 - Begründung Widerspruch an BLDAM.pdf
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ThomWelz
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Re: Antrag Denkmalschutz ehem. Wachgebäude

Beitrag von ThomWelz »

Liebe Freunde des
Brandenburgischen Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologischen Landesmuseums / Abt. Bau- und Kunstdenkmalpflege / Dezernat Inventarisation und Dokumentation (BLDAM),

in seinem Schreiben vom 31.07.2015 hat das BLDAM den Widerspruch des Vereins abgelehnt und seine Auffassung vom 27.05.2015 erneut bekräftigt.

Den Wortlaut findet Ihr im Anhang.

ThomWelz
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(4.2) BLDAM Antwort v. 31.07.15.pdf
(349.32 KiB) 714-mal heruntergeladen
[color=#0000BF][i]..."Nicht das Erzählte reicht, das Erreichte zählt!"...[/i][/color][color=#000000]Militärstrafarrestant 05.10.1978 - 03.03.1979 (MSG Nummer 362/78)[/color]
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ThomWelz
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Re: Antrag Denkmalschutz ehem. Wachgebäude

Beitrag von ThomWelz »

...zur 'nüchternen' Nachricht nun ein Kommentar:

Der Denkmalschutz für ein Gebäude ist keine ‚Waffe’, sondern ein anerkanntes Instrument,
dachte ich.

Seine Unterschutzstellung ein Instrument für das öffentliche Gedächtnis einer Gesellschaft,
dachte ich.

Angestellte im Bereich des Denkmalschutzes handeln im Auftrag der Öffentlichkeit,
dachte ich.

Die baulichen Überreste eines ehemaligen Ortes von Repression und „Disziplinierung“ für eine
angemessene Erinnerung zu erhalten, ist das Ziel einer wissbegierigen und aufgeklärten Öffent-
lichkeit, dachte ich.

Wenn öffentliches Wissen Macht ist, ist dann in Zukunft öffentliches Unwissen Ohnmacht?


Die Unterschutzstellung eines Gebäudes (auch nur von dessen äußerer Hülle) durch den Denkmalschutz
und die Eintragung in die Landesdenkmalliste ist eine öffentliche Aufgabe. Und nur wenn die im öffent-
lichen Interesse tätige Verwaltung einen Denkmalwert in einem Gebäude (auch in dessen äußerer Hülle)
erkennt, geschieht dies.

An dem vom Verein beschriebenen alten Wachgebäude der StVE konnte die öffentliche Verwaltung
auch 2015, trotz der vom Verein vorgebrachten Zeugnisse, diesen Denkmalwert nicht „entdecken“.

Obwohl sie bereits 2001 eine Ortsbesichtigung unter sachkundiger Führung wahrgenommen hatte …
Obwohl sie schon damals auf die Expertise von Dr. Wenzke setzen konnte …
Obwohl sie im Juni 2013 mit einer erneut vorgetragenen Bitte konfrontiert wurde „sich mit dem Militär-
gefängnis zu befassen“ …
Obwohl der Verein im Mai 2015 darum gebeten hatte, in einem Gespräch in Wünsdorf den Stellenwert
des Gebäudes innerhalb der StVE erläutern zu wollen …
Obwohl in dem Antrag des Vereins vom 16.05.15 nicht nur die eigenen Erfahrungen der daran Beteiligten,
sondern auch öffentlich überlieferte Zeugnisse ehemaliger Häftlinge historisch korrekt wiedergegeben wurden …
Obwohl im Juni 2015 weitere Zeugnisse und die Richtigstellung der Historie im Widerspruch glaubhaft und
nachweislich vermittelt werden konnten …
Obwohl die erlebte Praxis durch die Teilnahme Ehemaliger an den monatlichen Führungen eine deutlich andere
Wahrnehmung als die des BLDAM beschreibt, …

… zieht sich die im öffentlichen Interesse tätige Verwaltung (BLDAM) auf folgende Argumente zurück:
• „Seinerzeit konnten wir aufgrund der Quellenlage nur auf äußerst geringe Informationen zurückgreifen.“
• Sie hätten damals von der unteren Denkmalschutzbehörde „einen überblicksartigen Zeitungsartikel“ erhalten,
entschuldigt das BLDAM seine dürftige Quellenlage.
• Auch aus dem ihnen von Torsten Dressler seinerzeit zur Verfügung gestellten „Lageplan Wohnlager S
von 1964“ wollen sie herausgelesen haben (wo bitte auf dem Plan?), dass der „Postenturm - bereits in die
Mauer eingebunden – in seiner auch heute noch gegebenen Über-Eck-Stellung verzeichnet“ gewesen sei.
Erst durch den Widerspruch des Vereins korrigiert das BLDAM die zeitliche Ein- und Zuordnung für den Wachturm.

Trotzdem andere „Quellen seinerzeit leider nicht zur Verfügung“ standen, der Verein zusätzliche Zeugnisse vorge-
bracht und die Entwicklung des Geländes lückenlos dokumentiert hat, bleibt das BLDAM jedoch auch im Juli 2015
bei seiner Auffassung:
„Das Wachgebäude unterscheidet sich nicht wesentlich von ähnlichen Anlagen der Ein- und Auslasskontrolle in Ein-
richtungen der Justiz, des Militärs, der Polizei oder auch anderen vergleichbaren Gebäuden in staatlichen Institutionen der DDR.“
.
Dass es den letzten baulichen Beweis für die StVE von 1968 – 1982 darstellt, ist dabei aber nicht von Interesse
und hat deshalb auch keinen Denkmalwert!

Ist es das Ziel einer wissbegierigen und aufgeklärten Öffentlichkeit, sich mit dem Hinweis
„Mit Bedauern muss ich Ihnen im Übrigen mitteilen, dass das Brandenburgische Denkmalschutzgesetz einen Widerspruch
für den Fall der Ablehnung einer Anregung zur Eintragung in die Denkmalliste nicht vorsieht.“

abspeisen zu lassen?

Der Denk-Mal-Schutz eines Gebäudes und seine Unter-Schutz-Stellung ist keine ‚Waffe’,
sondern ein Instrument für das öffentliche Gedächtnis einer Gesellschaft,
dachte ich.

ThomWelz


PS. Nach der Ablehnung des Widerspruchs hat sich der Verein durch einen Fachanwalt
für Verwaltungsrecht sehr ausführlich beraten lassen.
Nach seiner Auskunft hat der Verein jedoch keine juristischen Möglichkeiten, gegen die Ablehnung seiner
‚Anregung’ vorzugehen.
Der Gesetzgeber hat dies nicht vorgesehen. –Anders als beim Umwelt- und Naturschutzrecht.
[color=#0000BF][i]..."Nicht das Erzählte reicht, das Erreichte zählt!"...[/i][/color][color=#000000]Militärstrafarrestant 05.10.1978 - 03.03.1979 (MSG Nummer 362/78)[/color]
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