Aufruf / Einladung zur Vereinsgründung

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Detlef
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Aufruf / Einladung zur Vereinsgründung

Beitrag von Detlef »

Aufruf
zur Gründung eines Vereins


23 Jahre nach der Schließung der Disziplinareinheit der Nationalen Volksarmee der DDR (NVA) in Schwedt und der Zerstörung eines großen Teils dieser kulturpolitisch wichtigen Stätte der Erinnerung an die Militärjustiz der ehemaligen DDR ist es wichtig, gegen das Verdrängen und Vergessen zu mobilisieren.

Aus diesem Grunde haben wir uns dazu entschlossen, am 16.03.2013 einen Verein in Schwedt/ Oder zu gründen.

Denn es muss Schluss sein mit dem Schleifen gesamtgesellschaftlich wichtiger Erinnerungsorte einer untergegangenen Diktatur, das ehemalige Militärgefängnis der NVA in Schwedt gehört dazu!

Es muss Schluss sein, Unrecht zu verdrängen oder zu beschönigen! Die erlebte Realität war für viele Inhaftierte zu grausam!
Der Verein soll an diejenigen Fälle erinnern, in denen von der Militärjustiz der DDR Unrecht gesprochen wurde. Dabei sind wir uns dessen bewusst, dass jedes Staatssystem auch eine Militärjustiz hat, um Gesetzesverletzungen zu ahnden.

Wir, die Unterzeichner (ehemalige Inhaftierte, ein ehemaliger Bediensteter der Disziplinareinheit und zwei Freunde der Aufhellung), rufen daher diese Initiative zur Gründung eines Vereins ins Leben. Um dem, von der NVA propagierten „Mythos Schwedt“ entgegenzutreten, wollen wir die Erinnerung an das ehemalige Militärgefängnis der DDR wach halten und den Betroffenen, wann immer möglich, helfen.

Die unter Denkmalschutz gestellten letzten verbliebenen steinernen Zeugnisse der ehemaligen Disziplinareinheit der Militärhaftanstalt der NVA sollen zu einem Ort der Erinnerung werden. Die Eintragung der Reste der Disziplinareinheit Schwedt in die Denkmalliste Brandenburgs erfolgte im Juni 2012 durch das Brandenburgische Landesamt für Denkmalpflege (BLDAM); bestehend aus Unterkunfts-, Stabs- und Wachgebäude sowie Resten der Außenmauer.
Dieser Ort wird neben einer angemessenen Erinnerung auch immer wieder Fragen an die Gegenwart stellen, die sich kritisch mit Themen wie Disziplin und Gehorsam, zivil-militärischen Beziehungen oder Fragen nach der Legitimität und demokratischen Kontrolle von Militär beschäftigen können. Dabei soll Schwedt auch als Erinnerungsort für die Vorläufer von Schwedt, Berndshof und Nitzow, dienen.

Darüber hinaus erachten wir es als notwendig, ja geradezu unverzichtbar, ein Zeitzeugenprogramm in Wort, Bild und Schrift umzusetzen. Mit bereits bestehenden Programmen werden wir dafür zusätzliche Kooperationen eingehen.
Als Vertretung der Betroffenen werden wir öffentlichen Einrichtungen und Schulen als Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Denn unsere Erfahrungen und Dokumente gehören nicht nur in die Archive. Als Zeitzeugen haben wir auch die Pflicht, unser Wissen mit den nachgeborenen Generationen zu teilen.

Wir wollen den öffentlichen Diskurs über Schwedt fördern. Die dauerhafte und lebensnotwendige Öffentlichkeitsarbeit des Vereins soll deshalb über das Internetforum hinaus erfolgen.

Viele ehemals Inhaftierte haben ihren Leidens- und Lebensweg nach der Haftentlassung oft noch heute in lebendiger und teils traumatischer Erinnerung. Deshalb sollten wir in unserer zukünftigen Arbeit auch darauf vorbereitet sein, ehemaligen und bedürftigen Leidensgenossen eine feste Stütze in ihrer ganz persönlichen Aufarbeitung zu sein, eine sozial-psychologische Behandlung bei angezeigter Diagnose eingeschlossen.

Wir, die Unterzeichner, reichen allen an der Aufarbeitung Interessierten die Hand und rufen sie zur Mitarbeit auf. Denn Aufarbeitung und öffentliches Zeugnis über das ehemalige Militärgefängnis beinhalten für uns auch den Dialog mit den ehemaligen Bediensteten und Angestellten.
Diese aufrichtige Einladung gilt auch ausdrücklich den Bediensteten des ehemaligen Ministeriums des Innern der DDR (MdI) und der NVA. Nur durch eine öffentliche Debatte aller Beteiligten sind sowohl eine umfassende Dokumentation des Ortes als auch die Aufarbeitung seiner geschichtlichen Zusammenhänge möglich.


Unser Handeln gilt der Erinnerung.


Die Unterzeichner
(In alphabetischer Reihenfolge)


Detlef
Dresdner
Harald
MSG-Ausgräber
Paul Brauhnert
Paul16
ThomWelz
Aufruf-Forum.pdf
Aufruf pdf
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Zuletzt geändert von Detlef am 26 Feb 2013, 12:10, insgesamt 1-mal geändert.
[color=#400040]3 Monate Strafdienst in der Disziplinareinheit vom 20.09.1983 bis 15.12.1983[/color]
[color=#0000BF][i]Es ist geschehen und folglich kann es wieder geschehen. Darin liegt der Kern dessen, was wir zu sagen haben.[/i][/color]
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Detlef
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Re: Aufruf zur Vereinsgründung

Beitrag von Detlef »

Einladung zur Gründungsveranstaltung

Unser zukünftiger Verein wird am 16.März 2013 (Sonnabend) in Schwedt/Oder gegründet.

Der Ablauf für diesen Tag ist folgend geplant:

10:30 bis 11:30 Uhr: Treffen im Landhotel Felchow (Angermünder Str. 23b, 16278 Felchow) in der Nähe von Schwedt
10:30 bis 11:45 Uhr: Verlesung der Satzung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Abstimmung zur
Gründung

11:45 Uhr: Abfahrt zur ehemaligen Disziplinareinheit des ehemaligen Militärgefängnis Schwedt
12:00 Uhr: Die Satzung wird von den Gründungsmitgliedern unterschrieben und die Medien(falls welche kommen)
können ihre Fotos machen und Fragen stellen.(vor den ehemaligen Arrestzellen)

13:00 Uhr: Rückfahrt zum Hotel, Mittagessen und erste Mitgliederversammlung mit Wahl des Vorstandes,
danach gemeinsames Ausklingen der Veranstaltung

Wichtig: Wer am 16.März dabei sein möchte, bitte bei Detlef bis zum 10.März anmelden!

Ihr könnt auch ohne Anmeldung kommen, nur zur Planung wäre es besser, sich vorher anzumelden.
Zuletzt geändert von Detlef am 11 Mär 2013, 12:51, insgesamt 2-mal geändert.
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Detlef
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Re: Aufruf / Einladung zur Vereinsgründung

Beitrag von Detlef »

Satzungsentwurf für unseren zukünftigen Verein

Nachdem die Abstimmung zum Vereinsnamen abgeschlossen wurde, möchten wir Euch den Entwurf zur Satzung vorstellen. Darin sind insbesondere der Zweck und die Ziele des Vereins beschrieben.

Dieser Entwurf beinhaltet die Gedanken der Mitglieder aus dem ersten und zweiten Vorbereitungstreffen sowie weiteren Mitgliedern des Forums. Wir haben auch die verschiedenen Meinungen in den Diskussionen aufgegriffen und sie in der Satzung entsprechend eingearbeitet.
Entwurf Satzung Verein DDR-Militärgefängnis Schwedt.pdf
Satzung Verein
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Detlef
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Re: Aufruf / Einladung zur Vereinsgründung

Beitrag von Detlef »

Nach erfolgter Prüfung hat das Finanzamt Angermünde am 08.03.2013 unsere Satzung als gemeinnützig anerkannt.
Die Bescheinigung darüber erfolgt auf Antrag nach Gründung des Vereins.

Hier nun die Satzung im genauen Wortlaut, wie sie am 16.März von uns unterzeichnet wird:

DDR-Militärgefängnis Schwedt e.V.

Satzung

§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr

(1) Der Verein führt den Namen DDR-Militärgefängnis Schwedt e.V..
(2) Der Sitz des Vereins ist in Schwedt /Oder.
(3) Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.
(4) Der Verein wird in das Vereinsregister eingetragen.

§ 2 Zweck und Ziele

Der Verein hat den Zweck
(1) die Fürsorge für ehemalige Gefangene und Beteiligte sowie deren Angehörige zu fördern.
(2) die Förderung von Projekten aus Wissenschaft und Forschung über die tatsächlichen
Zusammenhänge im Alltag des Militärgefängnisses zu vertiefen. Deshalb wird er die Vergabe
von Forschungsaufträgen, insbesondere zur Förderung politisch-historischer Aufklärung,
unterstützen.
(3) das demokratische Staatswesen und die politische Bildung zu fördern.
(4) das Militärstrafgefängnis Schwedt als Erscheinung und Folge der DDR-Gesellschaft zu
untersuchen und zu beschreiben.
(5) Fragen an die Gegenwart zu stellen, die sich kritisch mit Themen wie Disziplin und Gehorsam,
zivil-militärischen Beziehungen oder Fragen der demokratischen Kontrolle
von Militär beschäftigen.

§ 3 Arbeitsweise

(1) Der Verein unterstützt die Bemühungen, den Rest der Gefängnisanlage als Ort der Erinnerung
und Mahnung zu erhalten und zu gestalten.
(2) Der Zweck des Vereins wird insbesondere verwirklicht durch das Betreiben des öffentlichen
Internetforums http://www.Militärgefängnis-Schwedt.de zur Aufarbeitung des Mythos Schwedt.
(3) Ehemaligen Gefangenen soll durch die Unterstützung bei einer psychosozialen und
psychotherapeutischen Betreuung zur sozialen und psychischen Stabilisierung, bei der Heilung
möglicher Folgeerkrankungen der Haft/ Arretierung und Hilfen bei entschädigungs- bzw.
versorgungsrechtlichen Fragen geholfen werden. - Hilfe zur Selbsthilfe.
(4) Er ist interessiert an weiteren Berichten von Zeitzeugen und sammelt Informationen und
Dokumente zum Militärgefängnis Schwedt. Durch die Beteiligung und Förderung von
Begegnungen mit Zeitzeugen, insbesondere bei öffentlichen Veranstaltungen und der
Förderung von Schulprojekten soll das Ziel der politischen Bildung erreicht werden.
(5) Der Verein betreibt Öffentlichkeitsarbeit, erarbeitet Publikationen und hilft bei
Forschungsarbeiten und Studien. Er unterstützt entsprechende Projekte von
Aufarbeitungsinitiativen und –institutionen wie z.B. der Bundesstiftung zur Aufarbeitung der
SED-Diktatur, der Beauftragten des Landes Brandenburg zur Aufarbeitung der Folgen der
kommunistischen Diktatur (LAkD) und des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des
Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR (BStU). Bereits bestehende Arbeitskontakte
werden gepflegt und möglichst ausgebaut.
(6) Der Verein sucht die Zusammenarbeit mit anderen Vereinen, Organisationen, Einrichtungen
und Personen, deren Ziele dem Vereinszweck nicht entgegenstehen.

§ 4 Gemeinnützigkeit, Selbstlosigkeit

(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des
Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
(2) Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
(3) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch
unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 5 Mitgliedschaft

(1) Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person im In- und Ausland werden,
welche die Ziele des Vereins unterstützt.
(2) Der schriftliche Antrag auf Erwerb der Mitgliedschaft ist an den Vorstand zu richten, welcher
über die Aufnahme entscheidet.
(3) Die Mitgliedschaft endet durch (a) Austritt des Mitgliedes, (b) Ausschluss des Mitgliedes oder
(c) durch Tod des Mitgliedes.
(4) Der Austritt kann dem Vorstand jederzeit schriftlich mit einer Frist von 3 Wochen erklärt
werden. Ab diesem Zeitpunkt ruht die Mitgliedschaft bis zum Jahresende und wird bei
schriftlicher Rücknahme ohne Neuantrag reaktiviert. Bereits bezahlte Beiträge werden nicht
zurück erstattet.
(5) Der Ausschluss eines Mitgliedes kann durch den Vorstand beschlossen werden, wenn das
Mitglied gegen die Interessen des Vereins grob verstoßen hat oder mit mehr als zwei
Mitgliedsbeiträgen in Verzug ist und trotz Mahnung nicht gezahlt hat. Vor dem Beschluss ist das
betroffene Mitglied zu hören.
(6) Gegen den Beschluss auf Ausschluss kann das Mitglied Beschwerde einlegen, über die bei der
nächsten Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit zu entscheiden ist.

§ 6 Beiträge und Mittelverwendung

(1) Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.
(2) Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
(3) Über die Mittelverwendung entscheidet der Vorstand.
(4) Jedes Mitglied hat einen Mitgliedsbeitrag zu entrichten. Die Höhe und Fälligkeit des Beitrages
richtet sich nach der Beitragsordnung des Vereins, welche durch die Mitgliederversammlung zu
beschließen ist.
(5) Neben dem Mitgliedsbeitrag kann der Verein von seinen Mitgliedern Umlagen erheben, wenn
es im Einzelfall erforderlich ist. Diese Umlage ist von der Mitgliederversammlung auf Antrag des
Vorstandes zu beschließen. Der Antrag muss die Erforderlichkeit erläutern. Die Umlage darf pro
Jahr nicht höher als der 1,5 fache Jahresbeitrag sein.
(6) Alle Einnahmen des Vereins sind auf ein einzurichtendes Vereinskonto einzuzahlen. Für
das Konto sind der Kassenwart oder der Vorstandsvorsitzende zeichnungsberechtigt.
(7) Der Vorstand hat über Einnahmen und Mittelverwendung in seinem Jahresbericht Rechenschaft
abzulegen und den Mitgliedern zur Einsicht zur Verfügung zu stellen.

§ 7 Spenden und Zuwendungen

(1) Der Verein ist berechtigt, Spenden und Zuwendungen (bar oder Sachwerte) entgegen-
zunehmen und diese zur Vereinsarbeit zu verwenden. Der Vorstand ist verpflichtet, über jede
Spende oder Zuwendung einen Zuwendungsbescheid entsprechend der AO zu erstellen.

§ 8 Organe des Vereins

Organe des Vereins sind
(1) die Mitgliederversammlung
(2) der Vorstand
(3) der Beirat

§ 9 Die Mitgliederversammlung

(1) Die Mitgliederversammlung ist mindestens einmal jährlich durch den Vorstand einzuberufen.
(2) Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist durch den Vorstand einzuberufen, sofern dies
im Interesse des Vereins erforderlich ist oder die Einberufung durch 1/3 der Mitglieder verlangt
wird.
(3) Zu der Mitgliederversammlung ist mit einer Frist von vier Wochen vor dem Termin schriftlich
unter Angabe der Tagesordnung einzuladen. Schriftlich im Sinne der Vereinssatzung ist auch die
Veröffentlichung im Vereinsforum und /oder die Mitteilung per e- Mail.
(4) Jedes Mitglied kann bis zu 14 Tage vor der Mitgliederversammlung Anträge zur Tagesordnung
stellen.
(5) Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden geleitet.
(6) Die Mitgliederversammlung ist zuständig für die (a) Wahl des Vorstandes, (b)
Schaffung der Beitragsordnung, (c) Beschluss über die Erhebung einer Umlage, (d)
Entgegennahme der Vorstandsberichte, (e) Entlastung des Vorstandes, (f) Satzungsänderungen
und (g) Auflösung des Vereins.
(7) Jedes Mitglied ist mit einer Stimme stimmberechtigt. Die Beschlüsse der
Mitgliederversammlung werden grundsätzlich mit einfacher Mehrheit gefasst, sofern die
Satzung keine andere Regelung getroffen hat. Bei Stimmgleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.
(8) Über die Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, welches die gefassten
Beschlüsse wiedergibt. Das Protokoll ist durch den Vorsitzenden zu unterschreiben.

§ 10 Der Vorstand

(1) Der Vorstand i.S.d. § 26 BGB besteht aus (a)dem Vorsitzenden, (b) dem stellvertretenden
Vorsitzenden und (c) dem Kassenwart.
(2) Der Vorstand führt die Vereinsgeschäfte ehrenamtlich.
(3) Der Vorstand wird durch die Mitgliederversammlung für die Dauer von 3 Jahren gewählt. Eine
Wiederwahl ist zulässig. Die Mitglieder des Vorstandes bleiben so lange im Amt, bis ein neuer
Vorstand gewählt worden ist.
(4) Der Vorstand kann sich eine Geschäftsordnung geben.
(5) Darüber hinaus obliegen ihm folgende Aufgaben: Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des
Vereins zuständig, soweit sie nicht einem anderen Organ durch Satzung zugewiesen sind. Zu
seinen Aufgaben zählen insbesondere (a) die Vorbereitung und Einberufung der
Mitgliederversammlung sowie Aufstellung der Tagesordnung, (b) die Ausführung von
Beschlüssen der Mitgliederversammlung, (c) die Vorbereitung eines etwaigen Haushaltsplanes,
Buchführung, Erstellung des Jahresberichts, Vorlage der Jahresplanung, (d)die
Beschlussfassung über Aufnahmeanträge, Ausschlüsse von Mitgliedern, (e) einzelne
Mitglieder zur Aufnahme bestimmter Aufgaben zu ermächtigen und (f) die Mitglieder des
Beirates benennen.
(6) Auf Beschluss des Vorstandes kann Mitgliedern für entstandene arbeitsbedingte Aufwendungen
im Rahmen ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit eine Wegstreckenentschädigung gewährt werden.
Sie orientiert sich am Bundesreisekostengestz § 5 Absatz 1.
(7) Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Vorstandssitzungen sind
beschlussfähig, wenn mindestens zwei Vorstandsmitglieder anwesend sind.
(8) Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch mindestens ein Mitglied des Vorstandes
vertreten.

§ 11 Der Beirat

(1) Zur Begleitung der Arbeit des Vereins kann der Vorstand einen Beirat bilden.
(2) Der Beirat ist dem Vorstand zugeordnet.
(3) Die Mitglieder des Beirates können an den Vorstandssitzungen teilnehmen und sind
gleichberechtigt stimmberechtigt.

§ 12 Virtuelle Vereinsarbeit und Protokolle

(1) Beschlüsse des Vorstands können auch virtuell, schriftlich oder fernmündlich gefasst werden,
wenn alle Vorstandsmitglieder ihre Zustimmung zu diesem Verfahren erklären.
(2) Die Mitgliederversammlung kann auch virtuell über das Forum durchgeführt werden, wenn 1/3
der Mitglieder ihre Zustimmung dazu erteilt haben. Es gelten die gleichen Fristen und
Verfahrensweisen entsprechend der Satzung.
(3) Die Beschlüsse des Vorstandes und der Mitgliederversammlung werden schriftlich protokolliert
und stehen den Mitgliedern zur Einsicht zur Verfügung.

§ 13 Datenschutz

(1) Im Rahmen der Mitgliederverwaltung werden von den Mitgliedern folgende Daten erhoben (a)
Name, Vorname, (b)Geburtsdatum (c) Wohnanschrift, und (d) auf freiwilliger Basis
die Telefonnummer und die e-Mailadresse für die vereinsinterne Kommunikation. Diese Daten
werden im Rahmen der Mitgliedschaft verarbeitet und gespeichert. Die Veröffentlichung dieser
Daten erfordert einen Beschluss der Mitgliederversammlung und die Zustimmung der
betroffenen Mitglieder.

§ 14 Auflösung des Vereins

(1) Der Verein kann durch einen Beschluss der Mitgliederversammlung aufgelöst werden. Dieser
Beschluss erfordert eine ²/3 –Mehrheit.
(2) Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des
Vereins an das Stadtmuseum Schwedt, das es unmittelbar für gemeinnützige Zwecke zu
verwenden hat.

§ 15 Inkrafttreten

(1) Diese Satzung wurde durch die Mitgliederversammlung am 16.03.2013 beschlossen. Sie tritt
mit Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.

detlef
Zuletzt geändert von Detlef am 09 Mär 2013, 18:26, insgesamt 1-mal geändert.
[color=#400040]3 Monate Strafdienst in der Disziplinareinheit vom 20.09.1983 bis 15.12.1983[/color]
[color=#0000BF][i]Es ist geschehen und folglich kann es wieder geschehen. Darin liegt der Kern dessen, was wir zu sagen haben.[/i][/color]
Steffen
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Registriert: 09 Okt 2008, 14:05

Re: Aufruf / Einladung zur Vereinsgründung

Beitrag von Steffen »

Hier noch was zum Ablauf am 16.03.2013. Zeitgleich mit der Gründungsversammlung findet eine öffentliche Führung in der ehemaligen Disziplinareinheit statt.
Dateianhänge
Blickpunkt 09.03.jpg
Blickpunkt 09.03.jpg (202.31 KiB) 17189 mal betrachtet
guetschli
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Re: Aufruf / Einladung zur Vereinsgründung

Beitrag von guetschli »

Hallo Ihr "Gründer"
Das wäre doch historisch, wenn ihr die Gründung in der DE Schwedt machen würdet.
Wenn sowieso eine Führung gemacht wird und Öffentlichkeit da ist, wäre es doch ein Knaller. Oder nicht ??!!!!
Ihr seid doch in der Nähe, oder ?
Zumindest die Gründungsurkunde dort unterschreiben. (In der Arrestzelle) Das wäre was für die Medien.(glaube ich)
Nur mal so ein Gedanke.
LG guetschli
[color=#FF0000]2 Monate Strafdienst in der Disziplinareinheit 04.01.1984-03.03.1984[/color]
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Detlef
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Re: Aufruf / Einladung zur Vereinsgründung

Beitrag von Detlef »

Hallo guetschli,

genau das haben wir ja vor (siehe Einladung).
Die Uhrzeiten sind so mit Frau Grodon vom Museum abgesprochen.

Übrigens, wer nicht kommen kann, hat trotzdem die Möglichkeit, seine Ideen zur 1. Mitgliederversammlung
(siehe ThomWelz Vorschlag dazu im Thema Sonstiges ) uns vorher hier per PN
an Thom oder mich zu zusenden.

viele Grüße von
detlef
Zuletzt geändert von Detlef am 09 Mär 2013, 21:49, insgesamt 1-mal geändert.
[color=#400040]3 Monate Strafdienst in der Disziplinareinheit vom 20.09.1983 bis 15.12.1983[/color]
[color=#0000BF][i]Es ist geschehen und folglich kann es wieder geschehen. Darin liegt der Kern dessen, was wir zu sagen haben.[/i][/color]
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Dresdner
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Re: Aufruf / Einladung zur Vereinsgründung

Beitrag von Dresdner »

"Disziplinargefängnis " und " Taschenlampen mitbringen" klingt ja wie ein Abenteuerausflug ...Kopfschüttel...
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Detlef
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Re: Aufruf / Einladung zur Vereinsgründung

Beitrag von Detlef »

na ja, in dem Gebäude gibt es keinen Strom mehr
und selbst am Tage sieht man nicht viel, da kein Licht (zumindestens im Erdgeschoss) von aussen eindringt.
Das habe ich bei der Führung im Oktober auch erlebt, ist schon ratsam mit den Taschenlampen.

Ansonsten wie immer.. es stand in der Zeitung.
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[color=#0000BF][i]Es ist geschehen und folglich kann es wieder geschehen. Darin liegt der Kern dessen, was wir zu sagen haben.[/i][/color]
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Detlef
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Re: Aufruf / Einladung zur Vereinsgründung

Beitrag von Detlef »

... aber Admin, wir führen Dich da schon sicher durch und passen auf, dass Dir bei diesem "Abenteuerausflug"
nichts passiert :-)
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