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"Ab nach Schwedt!"

Verfasst: 10 Nov 2014, 16:20
von Pavel
Hallo,
ich habe mich vor einiger Zeit vorgestellt.
Zurzeit lese ich gerade das obige Buch von Wenzke. Hier bewegt mich die Frage, wie nahe das Ganze an der Realität ist/ war? Gibt es darin krasse Fehler?
Mir persönlich fällt beim Lesen der Berichte von Betroffenen im Forum auf, dass viele über Ihre Erinnerungslücken schreiben. Und dass ziemlich kontrovers erinnert wird....

Besten Dank im Voraus!
P.

Re: "Ab nach Schwedt!"

Verfasst: 11 Nov 2014, 19:46
von ThomWelz
Hallo Pavel,

die wissenschaftliche Aufarbeitung vom NVA-Militärgefängnis Schwedt ist im Grunde abgeschlossen und
deshalb fundiert belegt. –Auch wenn es noch einige Lücken wegen „verschwundener“ Akten und manch
authentischer Belege gibt.
Das Buch von Wenzke ist somit das „Standardwerk“ zu dieser Thematik. Es wird, in kleinen Ausschnitten,
durch andere Bücher und Zeitzeugenberichte sicherlich fortlaufend komplettiert, aber eben nicht völlig verändert.
Auch die BStU wird dazu noch ihre Forschungsergebnisse vorlegen, dass „Standardwerk“ aber nicht erschüttern
sondern eher zusätzliche Facetten (durch ihren eigenen Archivbestand) hinzufügen oder Einzelheiten
detaillierter „illustrieren“ können.

Dein Hinweis
Mir persönlich fällt beim Lesen der Berichte von Betroffenen im Forum auf, dass viele über Ihre Erinnerungslücken
schreiben. Und dass ziemlich kontrovers erinnert wird....

ist sehr richtig.

Denn alle die dort waren haben nur ihren jeweiligen „Erinnerungsausschnitt“, der wiederum mit dem
anderer Häftlinge nur scheinbar kollidiert.
Was ich im Forum auch erst lernen musste, war die Erkenntnis:
Das Lager hatte keine statische Form!
In mehreren Etappen änderte sich mehr als die jeweils eigene Erinnerung mit ihrem „Ausschnitt“ hergab. –Das führte, auch
hier im Forum, dann leider zu unnützen und vermeidbaren Konflikten.

Manchmal tauchen aber (auch bei mir) konkrete und „versenkte“ Erinnerungen erst dadurch wieder auf, dass ein anderer sie
nahezu perfekt hier im Forum beschreibt. –Plötzlich ist alles wieder da: die Optik, der Geruch, das Gefühl, die Angst, der Zorn,
die Anteilnahme… -Alles!

Lieber Pavel, erhalte Dir die Neugier!

Herzliche Grüße
ThomWelz

Re: "Ab nach Schwedt!"

Verfasst: 11 Nov 2014, 22:32
von Detlef
Das genau macht das Forum auch lesenswert,

denn hinter jedem Beitrag steckt auch ein Schicksal - ein Mensch mit seinen
Erinnerungen und Erfahrungen. Jeder hat die Umstände anders wahr genommen, für sich wichtige Erfahrungen haben sich eingebrannt und andere sind längst verdrängt.

Dadurch ergeben sich die Kontoversen.

Und was wichtig für uns ehemalige Häftlinge und Disziplinarbestrafte ist, ist die Tatsache und die Erkenntnis, dass man es nicht geschafft hat uns "umzuerziehen". Sonst würden wir hier wohl den selben "Einheitsbrei" als "Erfahrung" nieder schreiben.

Pavel, sieh es als Herausforderung, das Forum wie ein Puzzle zu lesen und zu verstehen und das Buch von Dr. Wenzke gibt Dir den historischen Hintergrund dazu.

Viele Grüße weiterhin im Forum wünscht Dir

Detlef

Re: "Ab nach Schwedt!"

Verfasst: 13 Nov 2014, 09:01
von Pavel
Hallo zusammen,

ich bin seit heute früh (Bahnfahrt) mit Wenzke "durch". Sicher gibt es ganz viele Fragen. Aber eine brennt mir richtig auf den Nägeln:

Ich selbst hatte als UaZ gedient und war bisher immer der Meinung, dass Nachdienen nur für Grundwehrdienst-Leistende in Frage kam. So hieß es jedenfalls, wenn am Standort selbst für einige Tage "in den Bau" gerückt wurde. Diese Arresttage hat zwar keiner wirklich nachdienen müssen; aber als ich ein Mal - im Wesentlichen war ich schon ein angepasster Genosse - an einer Stelle "nein, das mache ich nicht" vortrug, kam auch zur Antwort: "Das ist der Murks mit euch Drei- Endern, dass ihr nicht nachdienen müsst."
Wie war das bei Schwedt? Musste man als Zeitsoldat auch und in jedem Fall nachdienen, oder nur, bis 18 Monate Grundwehrdienst rum waren?

Dazu habe ich bei Wenzke nix gefunden.

Gruß aus Berlin
P.

Re: "Ab nach Schwedt!"

Verfasst: 13 Nov 2014, 11:29
von Stasi-Forscher
Hallo Pavel,

anbei mal die juristischen Grundlagen, die nicht von Anfang an, aber später tatsächlich zwischen GWD und Längerdienenden unterschieden:

1962 war in § 13 Abs. 4 des neuen Wehrpflichtgesetzes die Nachdienpflicht für Militärstrafgefangene und Strafarrestanten geregelt: „Werden aktiv dienende Angehörige der Nationalen Volksarmee wegen Begehung strafbarer Handlungen verurteilt […] so werden sie nicht vom weiteren Wehrdienst ausgeschlossen. Ihr Wehrdienst verlängert sich um die Dauer der Strafverbüßung“. (Wehrpflichtgesetz - GBl.-DDR I 1962 S. 2-6)

1970: Die Dienstlaufbahnordnung des MfNV gab vor: „Die Dauer des Grundwehrdienstes verlängert sich um die Zeit der Verbüßung der ausgesprochenen Strafe bzw. um den Teil der Zeit der verbüßten Strafe, der zur Erfüllung des Grundwehrdienstes notwendig ist" (§ 16 Abs. 2). Ergänzend: „Bei Soldaten auf Zeit […] gilt § 16 Abs. 2 entsprechend. Der MfNV kann Ausnahmen zulassen. Nach der Löschung des Vermerkes über die Bestrafung aus dem Strafregister entfällt die Verlängerung der Dienstzeit. Das gleiche trifft zu, wenn seit der Verbüßung eines Strafarrestes mehr als 2 Jahre vergangen sind.“ (§ 20 Abs. 6).

1982: Sowohl in der Disziplinarvorschrift „Dienst in der Disziplinareinheit“ als auch in dem neu gestalteten Wehrdienstgesetz wurde erneut fixiert, dass Strafen mit Freiheitsentzug oder der neue Dienst in der Disziplinareinheit nicht auf die Dauer des Grundwehrdienstes anzurechnen seien. (Disziplinarvorschrift des MfNV DV 010/0/006 vom 21.6.1982 Abs. 104 bzw. § 30 Abs. 6 und 7 des Gesetzes über den Wehrdienst in der DDR vom 25.3.1982 - GBl.-DDR I Nr. 12 S. 221). Ergänzend wurde dies (wie ähnlich auch vorher schon) in der ebenfalls 1982 neu erlassenen Dienstlaufbahnordnung geregelt. (Anordnung des NVR der DDR über den Verlauf des Wehrdienstes in der NVA - Dienstlaufbahnordnung - vom 25.3.1982 (GBl.-DDR I Nr. 12 S. 237), § 28 Abs. 1.). Während im Wehrdienstgesetz diesbezüglich nur die Grundwehrdienstleistenden angesprochen waren, erweiterte die Dienstlaufbahnordnung dies - wie schon seit mindestens 1970 für die o.a. SaZ - auch auf die Gruppen der Unteroffiziere / Offiziere auf Zeit.

Hier finden sich also spätestens seit 1970 mehrere Ansätze, warum länger Dienende nicht prinzipiell nachdienen mussten. Hinzu kam, dass gelegentlich dem Wunsch nach Reduzierung der Länger-Verpflichtung auf GWD-Maß dann doch entsprochen wurde und die NVA manch einen tatsächlich loswerden wollte.

Einen Anspruch im Sinne von "Drei-Ender müssen nicht nachdienen" kann ich daraus aber nicht erkennen.

Beste Grüße vom

Stasi-Forscher

Re: "Ab nach Schwedt!"

Verfasst: 13 Nov 2014, 16:07
von Pavel
Hallo Stasi-Forscher,

vielen Dank für die rasche und vor allem fundierte Antwort samt Quellen. Ich bin doch einigermaßen überrascht!
Jetzt kommt aber logischerweise die Frage hoch, wie es im Einzelfall denn tatsächlich war? Sind im Forum Zeitsoldaten, die Ihre Zeit in der Disziplinareinheit/ als Militärgefangene nachdienen mussten?


Gruß an alle!
P.

Re: "Ab nach Schwedt!"

Verfasst: 13 Nov 2014, 21:24
von Günter
Hallo Pavel,
ich war kein Zeitsoldat, möchte aber meine Erlebnisse zum nachdienen mitteilen. Ich musste nur meine Zeit in Schwedt nachdienen. Hatte noch 10 Tage Einzelhaft und zwei mal 1 Tag zur sogenannten Ausnüchterung, welche ich nicht nachdienen musste.

Re: "Ab nach Schwedt!"

Verfasst: 13 Nov 2014, 22:55
von ThomWelz
Hallo Pavel,

ich mußte meine Schwedtzeit nachdienen. Das war von Mai bis September 1980.
Das ich mich zu 4 (vier) Jahren verpflichtet hatte, spielte dabei natürlich keine Rolle.

Erhalte Dir die Neugier!
ThomWelz

Re: "Ab nach Schwedt!"

Verfasst: 14 Nov 2014, 08:01
von Pavel
Hallo Günter, hallo ThomWelz -

ich danke euch und bin gerade über den Bericht von ThomWelz richtig erstaunt. Gab es da keine Möglichkeit, von deiner einseitigen Verpflichtung zum Längerdienen zurück zu treten? Ich selbst habe da als junger Mann beim Wehrkreiskommando Erfahrung sammeln dürfen, als ich mich kurzfristig "entpflichten" wollte. Da gab es die unverhohlene Drohung "Wir brauchen Sie nicht. Sie uns schon; schließlich wollen Sie im Anschluss studieren. Ob Sie da einen Studienplatz bekommen? Für in drei Jahren ist das ja sicher."
Allerdings war ich ein Grünschnabel und du hattest ja wohl nicht mehr so viel zu verlieren, wenn du diese Zeit in Schwedt durchlebt hast. Oder bin ich da einfach zu blauäugig???

Gruß und schönes Wochenende zusammen!
P.

Re: "Ab nach Schwedt!"

Verfasst: 14 Nov 2014, 08:53
von Günter
Hallo Pavel,
ich denke mal, das es äusserst schwierig war, wenn nicht sogar unmöglich, während seiner Dienstzeit zurückzutreten. Ich hatte mich während der Musterung auch für länger verpflichtet, erst für 3 und dann für 10 Jahre. Warum? Von vornherein stand für mich nur der Grunwehrdiest. Wenn Sie sich für drei Jahre verpflichten lernen Sie ein halbes Jahr eher aus. War allerdings nur möglich bei einem Notendurchschnitt, den ich nicht hatte. Kurze Zeit darauf, wenn Sie sich für 10 Jahre verpflichten, ist das alles egal. O.K. dachte ich. War dann zu einem Eignungstest in Perleberg und man sagte von deren Seite, es sei wohl besser, wenn Sie nur 3 Jahre machen, meine Einstellung war eine andere. Als es dann ernst wurde, hab ich dann gesagt 18 Monate und nicht mehr. Da kamen dann auch solche Äusserungen wie das werden Sie bereuen, wir ziehen Sie ein, wenn Sie es sich wohl kaum wünschen und schlimmere Drohungen. Es kam zum Glück anders, hab eher ausgelernt und sofort zu den Baupionieren eingezogen.
Ich glaube, ehe die da hätten was weiss ich für welche Berichte schreiben müssen ziehen wir den lieber ein.
Übrigens wurde ich auch noch in der Nachdienzeit zum Gefreiten befördert, also im zwanzigsten Monat. Warum? Musste da auch noch eine Statistik erfüllt werden? Ich glaub man konnte machen was man wollte, hingestellt wurde es eh wie die es wollten.

Viele Grüsse