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Arrest mit Verurteilung

Verfasst: 23 Feb 2014, 21:10
von Günter
Hallo,
ich lese des öfteren, das Arrest, sprich bis 3 Monate der Kommandeur verhängt. Meine Sache wurde vor dem Millitägericht verhandelt und mit einem Urteil abgeschlossen. Zum Arrest waren wir in der ersten Baracke untergebracht. Gabe es nach 1975 eine andere Unterbringung der Arrestanten?
Vieleicht noch kurz ein paar Anmerkungen zum Mythos Schwedt, wenn man sich heute überlegt, was man da so mitgemacht hat an Schikanen und schlimmeren Dingen und bei mir waren es nur 2 Monate, man war ja auch gerade mal 19 Jahre. War das nun Erziehung, oder hat es einen nur noch härter gemacht? Erziehung war es für mich nicht. Übrigens wurde ich noch zum Gefreiten gemacht in meiner Nachdienzeit für einen Monat. Warum, weiss nicht, musste bestimmt eine Statistik erfüllt werden.

Re: Arrest mit Verurteilung

Verfasst: 24 Feb 2014, 13:05
von Stasi-Forscher
Hallo Günter,

zunächst mal Willkommen im Forum!

Zu Deiner Frage in Kurzform folgender Hinweis:

Die Insassen von Schwedt sind in drei Gruppen zu unterscheiden, wobei die dritte erst ab 1982 relevant war:

1. gerichtlich verurteilte Militärstrafgefangene mit Urteil bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe,

2. Strafarrestanten mit bis zu drei (später sechs) Monaten Aufenthaltsdauer (ebenfalls militärgerichtlich ausgesprochen),

3. Disziplinarbestrafte, die ohne gerichtliches Urteil, sondern per Kommandeursbefehl mit dem neu eingeführten „Dienst in der Disziplinareinheit“ von ein bis drei Monaten nach Schwedt befohlen waren.

Du fällst in die zweite Gruppe, die dritte gab es zu Deiner Zeit in Schwedt noch nicht.

Mehr dazu findest Du hier auf div. Seiten des Forums oder auch auf der Seite des Vereins, der dieses Forum betreibt: http://www.militaergefaengnis-schwedt.de

Viel Erfolg beim Stöbern.

Beste Grüße vom

Stasi-Forscher

Re: Arrest mit Verurteilung

Verfasst: 24 Mär 2014, 14:37
von Günter
Hallo,
Danke, habe mal einen Auszug vom Urteil aufgearbeitet.

Re: Arrest mit Verurteilung

Verfasst: 24 Mär 2014, 14:51
von Günter
Hallo,
es gibt doch einige Stellen, wo man nachweisen kann zu welcher Zeit man wo war.
Erste Beleg vor Haft in der Dienststelle, Untersuchung war einfach kurz und knapp ,
zweiter Beleg aus Schwedt, ebenfalls kurz und knapp, war bestimmt Vorschrift.