Kriterien zur Verurteilung

zwischen Disziplinareinheit und Militärgefängnis
guetschli
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Re: Kriterien zur Verurteilung

Beitrag von guetschli »

Verstehe nicht alles, aber egal.
Du wolltest also FFFFFFFFFFFFFFFFFFreiwillig 3 Jahre oder länger. Das sagt doch einiges aus.
Gefreiter wurde man nicht automatisch. Ich war keiner und ich kenne gnügend Leute die keine wurden. Ich wurde Vepflichtet dort hinzugehen (Wehrpflich). Also werde ich mich sicher nicht bemühen befördert zu werden. Klar oder ?? Wer aber sagt " Ehrendienst" der ja.
Es ist also eine Ansichtssacheim wahrsten sinne des Wortes. Ist das selbe wie FDJ, DSF oder Partei u.s.w.
Ich war eben kein Mitläufer und in der DE, da ich mich gegen das System gewehrt habe, aber keine Gesetze verlezt habe. Sonst wäre ich ja MFG.
LG guetschli
[color=#FF0000]2 Monate Strafdienst in der Disziplinareinheit 04.01.1984-03.03.1984[/color]
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Detlef
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Re: Kriterien zur Verurteilung

Beitrag von Detlef »

Hi guetschli,

jetzt bleibe mal auf dem Boden! Gefreiter wurde man automatisch, wenn man sich nichts zu Schulden kommen lassen hat, im dritten Halbjahr des Grundwehrdienstes, da musste man sich nicht für anstrengen.. Ich selbst bin auch Soldat geblieben, ohne Beförderung, aber das konnte man doch selbst nicht beeinflussen, es sei denn, man hat Mist gebaut- wie wir.
Da musste man sicht nicht extra für anstrengen.
Manchmal glaube ich, Du sitzt da oben in den Bergen und wetterst auf jeden von uns herum, wie ein alter verbitteter Mann, egal, was geschrieben wird.

Ich hoffe, es klärt sich und grüße Euch beide
detlef
[color=#400040]3 Monate Strafdienst in der Disziplinareinheit vom 20.09.1983 bis 15.12.1983[/color]
[color=#0000BF][i]Es ist geschehen und folglich kann es wieder geschehen. Darin liegt der Kern dessen, was wir zu sagen haben.[/i][/color]
Kamenzer
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Re: Kriterien zur Verurteilung

Beitrag von Kamenzer »

Hi Quetscli,

Du fragst, warum ich drei Jahre gehen wollte, bestimmt nicht aus politischer Überzeugung. Ich war Leistungssportler in Sachen Fußball bei Vorwärts Kamenz und die drei Jahre waren eigentich für meine fußballerischen Entwicklung gedacht. Ich spielte seit 1964 als Kind schon bei der Armeemannschaft. Ziel war nach den drei Jahren irgendwo in der damaligen DDR hochklassigen Fußball zuspielen. Habe dann aber gemerkt, dass sie lieber höherklassige ausgebildete Fußballer bei Vorwärts Kamenz einberufen haben. So war für mich drei Jahre nicht mehr mein Ziel. da ich Gefahr lief, wenn ein besserer Fußballer kommt, irgendwo mit meinen drei Jahren in einer Kompanie zu verschwinden. Und Mitläufer war ich auch nicht, ist aus meiner Stasiakte auch nicht ersichtlich.
Ich habe trotzdem in Kamenz gedient und wo es den Esel zu gut geht, geht er aufs Glatteis. Habe früher sowie jetzt immer wenn was Unrechtens war den Mund aufgemacht. Und das wird auch so bleiben. Ich merke und das kann ich verstehen, Dein Leben lief nicht immer glatt. Das geht vielen Leuten so. Denkst Du das war bei mir anders? Mann staunt nur was man alles aushalten kann. Man sollte doch nicht den Weg des geringsten Widerstands gehen, im Leben geht es immer mal Bergauf und Bergab. Und die Natur lebt mit vielen Widersprüchen (z.B. kalt und heiß, hell und dunkel, gut und böse, gesund und krank, reich und arm und, und ....). All das muß von den Menschen bewältigt werden. Ist nicht einfach, aber der Glaube an sich selbst, für die Menschen in so weit wie es mir in den Kräften steht, überflügelt mein Handeln.

MfG der Kamenzer
guetschli
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Re: Kriterien zur Verurteilung

Beitrag von guetschli »

Also, erst mal zu Detlef.
Ja jeder mitläufer wurde alles automatisch.Erst Pionier, (dafür kann man ja noch nix) später FDJ (da kann man schon selbständig Denken) dann DSF, GST und wenn mann ziele durchsetzen will (Berufsfussballer) Verkauft mann seine Seele und sagt mache ich drei Jahre, wenn es nicht klappt dann nicht. Der nächste Schritt wäre die Partei, für ne Wohnung, oder Kariere.
Nur so konnte das System solange überleben.
Wenn mich jemand zum Gefreiten gemacht hätte, hätte ich es abgelehnt. Ich war nicht freiwillig da.Wehrpflicht.
Wir sind doch nicht alle Gleich , nur weil wir am gleichem Ort waren (Selbst da gibt es unterschiede zwichen MSG/DE ) Ich habe als DE gegen kein Gesetz verstosse, sonst hätteb sie mich ja verurteilen können. Aber da ich nur immer meine Meinung zur Armee laut geäussert habe, wollte man mich "umerziehen"

Im Zivilen Knast ist es doch dasselbe. Einer hat Kinder vergewaltig, der ander alte Omas beklaut und der Dritte sein Meinung gesagt. Dann sind nicht alle Gleich, nur weil sie im selben Gefängnis gesessen haben.

Also wer nicht wollte, der wurde auch nicht Gefreiter!!!!!!!!!
Wer in der 8.Klasse nicht in die FDJ wollte , musste nicht. Das gleiche mit allen Instituionen. Nur wer den Weg des geringsten wiederstandes gehen wollte hat das alles mitgemacht.
Aber mir ist es zu blöd so ein Thema draus zu machen.
Ich habe lediglich geschrieben, das man nicht einfach zum Gefreiten gemacht wurde, wenn er es selbst, bewusst nicht wollte.
Soviel dazu, und schluss
Tschüss Hoch oben von den Bergen.
LG guetschli
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Slawi1
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Re: Kriterien zur Verurteilung

Beitrag von Slawi1 »

Hallo Guetschli
Bei dir sind woll alle Mitläufer?
DA stelt sich mir die Frage warum du bis zum schluß mitgelaufen bist.
Du Schreibst du warst nich freiwillig bei der armee da Wehrpflicht
Junge du hättest nich dienen Brauchen aber da wahr das mitlaufen leichter.
guetschli
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Re: Kriterien zur Verurteilung

Beitrag von guetschli »

slawi
Kennst du den Unteschied zwichen mitmachen und gegen Gesetze zu verstossen ???
Es gab kein Gesetz, Gefreiter oder FDJler zu werden, oder Freiwillig länger zu Dienen, aber wohl ein Gesetz zur Wehrpflicht. Sonst hätte ich ins Gefängniss gemusst.Ich wollte weder damals noch heute gegen Gesetze verstossen. (ausser Tempolimit) Das ist ja wohl ein kleiner Unterschied.
Ich bin nicht mitgelaufen, sondern habe mich im Rahmen meiner Möglichkeiten gewehrt. Ich wurde mit 16Jahre für 20 Monate in den Jugendwerkhof gesperrt und später nach NVA und Schwedt noch in den Knast. Und ich habe gegen keine Gesetze verstossen.
Ich war nicht in Schwedt weil ich eine Uhr gestohlen, oder länger im Ausgang war, oder es ohne Mami nicht aushielt und deshalb nicht aus dem Urlaub zurück kam. Sonst wäre ich ins MFG gekommen.
Ich habe im Politunterricht öffentlich und immer wider meine Meinung gesagt zum Thema Wehrplicht und Verteidigungsarmee.

LG guetschli
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Detlef
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Re: Kriterien zur Verurteilung

Beitrag von Detlef »

Ich glaube, fast 99% der Soldaten haben mit der Beförderung zum Gefreiten
nur die materielle Veränderung gesehen: für Soldaten gab es im Monat 150,00 Mark und für Gefreite
180,00 Mark der DDR.
Daher wird wohl (fast) keiner freiwillig darauf verzichtet haben. Mit Gesinnung oder Mitläufertum hatte das Nichts zu tun.
Damals nicht- heute kann man da viel hinein interpretieren.

Die Frage zum Thema ist: konnte man denn wirklich die Beförderung ablehnen? Wäre das nicht eine Provokation gewesen,
die je nach Vorgesetzten hätte bestraft werden können? Zwar kein Grund, um nach Schwedt zu kommen... aber immerhin.

detlef
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guetschli
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Re: Kriterien zur Verurteilung

Beitrag von guetschli »

Zum Schluss.
Durch mein ablehnendes Verhalten der NVA gegenüber, war klar das ich nicht befördet wurde. Ich habe auch keine Schützenschnur erhalten, obwohl ich einer der besten Schützen war. " Es würde sich nichtmit meiner Politichen Einstellung Vereinbaren lassen"
Ich habe auch aus dem ersten Zuggefechtsschiessen nachts in allen drei Gruppen geschossen und später (spontan) einen Tag Sonderurlaub ausgesprochen bekommen, aus aus Politichen Gründen nie erhalten.
Erst als ich nochmals nach Schwedt sollte "Wegen versuchten Terrorismus" hat der Militärstaatsanwalt befohlen das ich ihn zu erhalten habe und ich musste Befehlsmässig in einen VKU.
Vieleicht hätte man es auch Direkt verweigern können, aber sicher mit Stress verbunden.
Ich habe es ja bei der Wahl gemerkt 1984. Ich habe mich offen dazu Bekannt nicht zuwählen. Sie haben dan versucht mich zu überreden, wenn's denn schon sein muss wenigstens ungültig, oder mit NEIN, hautsache Wählen. Aber da nun das halbe Regiment es wsste konnten sie nicht mit 100% abrechnen.
Aber mir konte ja nix mehr passieren. Nachdienen musste ich sowieso, Urlaub und Ausgang gabs ja auch nicht mehr. Ich kam raus in den Wald ( Markgrafenheide) um da auf dem Schiessplatz als Elektiker meine zwei Monate "abzusitzen"

LG guetschli
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Lacrimo

Re: Kriterien zur Verurteilung

Beitrag von Lacrimo »

Hallo guetschli,

ich weiß nicht, ob Du mich direkt angesprochen hast, weil Du kurz nach meinem Beitrag geschrieben hast. Aber ich möchte antworten, ja ich hatte mich für drei Jahre verpflichtet, einige von uns, auch ich, merkten schnell das das absolute Scheiße war, schreibs mir meiner fehlenden Lebenserfahrung zu, die Rückversetzung in den Grundwehrdienst wurden abgelehnt und so wollten bzw. sind zwei abgehauen. Ich hab davon gewusst und wurde zu einem Jahr verurteilt. Ich habe mittlerweile schon viele Beiträge von Dir gelesen, hier im Forum, und hätte da mal paar Fragen. Ich hab den Eindruck, das Du cool drauf bist und über alles scheinbar Bescheid weisst. Über dass, das die DDR menschendverachtend war, brauchen wir nicht zu reden. Ich möchte wissen, wann Du Deinen Ausreiseantrag gestellt hast, um diesem System zu entfliehen und wieoft Du vom Ministerium für Staatssicherheit verhört wurdest und welche Empfindungen Du dabei hattest. Du schreibst, das Du einer der besten Schützen in der NVA warst, wieso, wenn doch alles so beschissen war, wem wolltest Du, was beweisen. Der Militärstaatsanwalt hat Dich in VKU geschickt, als Du wieder nach Schwedt solltest "Wegen versuchten Terrorismus". Ich habe in meiner fünfmonatigen U-Haft beim MfS in Berlin-Lichtenberg bzw. "Roter Ochse" in Halle einige kennengelernt, die "Wegen versuchten Terrorismus" saßen, wieso ist es bei Dir so harmlos abgegangen? Du hättest in der DDR für Jahre gesessen, auch wenn Du Dich nicht verbiegen lassen wolltest, wie Du schreibst. Die Art und Weise, wie Du Dich in diesem Forum gibst, finde ich nicht gut, Du beleidigst Menschen, die Dir nichts getan haben. Wir schreiben hier alle über unsere Empfindungen und wie es jeder erlebt hat, Was Du betreibst ist keine Meinunungsfreiheit, sondern eine Selbstdarstellung. Ich weiß auch, das Du mich angreifen wirst, ich halt das aus, ich hab soviel erlebt. Es war für mich Zeit, diese Zeilen an Dich zu schreiben. Mir liegt es fern, Menschen zu beleidigen und zu verurteilen, weil ich Dich in keinsterweise kenne, mein Eindruck über Dich ist so, wie ich es geschrieben habe. Aber vielleicht bist Du privat anders.

Viele Grüße Lacrimo
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Detlef
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Re: Kriterien zur Verurteilung

Beitrag von Detlef »

ich muss immer wieder den Hut ziehen vor den Leuten, die vor ihrer eigentlichen Verurteilung
in Untersuchungsgefängnissen bereits Haft und Willkür erdulden mussten.

Da bekommt einer, der von Fahnenflucht wusste, es aber nicht mitgeteilt hat... lacrimo, jetzt bist Du angesprochen...eine lange Haftstrafe im Militärstraflager. Ich dagegen, der die Fahnenflucht begangen hat- "nur" drei Monate Disziplinareinheit.

Da kommen wir zum eigentlichen Thema zurück: -Kriterien zur Verurteilung- , die gab es eigentlich nicht wirklich, es war so willkürlich.

detlef
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