Militärstrafvollzug
Zu den Begriffen in Kurzform

Unter den ehemaligen Häftlingen hat sich im Verlauf bis heute weit überwiegend die einfache (wenn auch historisch nicht korrekte) begriffliche Unterscheidung zwischen "Strafvollzug" und "Disziplinareinheit" herausgebildet.

So soll unterschieden werden, wer auf Grund eines Militärgerichts-Urteils und wer auf Grund eines bloßen Kommandeursbefehls inhaftiert war.

Der Absicht nach ist das durchaus zutreffend; in Wahrheit haben jedoch die so genannten Einrichtungen nicht vom Beginn der DDR-Militärjustiz und während ihrer Existenz in unterschiedlicher Form und Bezeichnung existiert.

Die nachfolgende Einführung dient der historisch korrekten Trennung der Begriffe nach Chronologie, verantwortlichem DDR-Ministerium und dem jeweils "offiziellen" Sprachgebrauch sowie aus Sicht der Bediensteten und Insassen.

Arno Polzin - Eine organisatorisch-strukturelle Einführung.¹

NVA und Schwedt - mit diesem Begriffspaar werden schnell Militärgefängnis oder Armeeknast, vielleicht sogar die offizielle Bezeichnung „Disziplinareinheit 2“ assoziiert; mindestens in dem zu DDR-Zeiten wehrfähigen männlichen Teil der Bevölkerung. Manche beschwören gar einen „Mythos“ Schwedt. Doch was verbarg sich dahinter? Welchen Namen hatte die „Dienststelle“, welchen Status hatten die Insassen? Darüber herrscht auch in Insiderkreisen noch eine gewisse sprachliche Verwirrung.

Die Bezeichnung der Dienststelle kann chronologisch in zwei Phasen unterschieden werden.

    1. Ab Juni 1968 und bis Herbst 1982 wurde das schon vorher für Zivilstrafgefangene genutzte Strafvollzugskommando Schwedt auch (und ab 1972 ausschließlich) für militärgerichtlich verurteilte Insassen genutzt. Die Verwaltung erfolgte durch das Ministerium des Innern, das bisher und weiterhin (neben dem Ministerium für Staatssicherheit) DDR-weit für den zivilen Strafvollzug zuständig war. In dieser ersten Phase gab es allerdings eine Wandlung der Bezeichnung: Bis Mitte der 1970er Jahre wurde die Einrichtung zunächst Strafvollzugskommando genannt. Ab 1975 erfolgte zunehmend bis ausschließlich die Verwendung des Begriffs Strafvollzugseinrichtung.

    2. Ab Ende 1982 übernahm das Ministerium für Nationale Verteidigung die Verwaltung der Dienststelle, die fortan
    Disziplinareinheit 2“² hieß und den Militärstrafvollzug fortsetzte, aber eine zusätzliche Gruppe von Insassen für den sogenannten „Dienst in der Disziplinareinheit“ aufnahm.
In der Selbstbezeichnung kam die Dienststelle zu allen Zeiten ohne den Zusatz „Militär-“ Strafvollzug aus. Lediglich das Ministerium für Staatssicherheit verwandte in seinen Unterlagen diese vorangestellte Zuordnung, was insofern Sinn macht, als die Staatssicherheit im Bezirk Frankfurt (Oder) mit z. T. denselben Mitarbeitern die Aufgabe hatte, sowohl die Gefängnisse des Innenministeriums (z. B. Rüdersdorf), den Jugendstrafvollzug in Wriezen, die eigene Untersuchungshaftanstalt in Frankfurt und schließlich nicht zuletzt den Strafvollzug an Militärpersonen in Schwedt abzusichern.

Die Bediensteten sind in Analogie den beiden chronologisch getrennten Phasen zuzuordnen. In der Zeit der Verwaltung durch das Innenministerium trugen die Bediensteten (sofern sie nicht Zivilbeschäftigte waren) dunkelblaue Uniformen und hatten an ihren Polizei-Dienstgraden den Zusatz „des Strafvollzugs“.

Bei Übernahme des Strafvollzugs durch das Ministerium für Nationale Verteidigung wurde nur ein Teil der bisherigen Bediensteten übernommen. Andere Berufssoldaten wurden neu zum Dienst nach Schwedt versetzt, die dann zusammen mit dem übernommenen Personal die NVA-üblichen Uniformen und NVA-Dienstgrade trugen. In diesem Zusammenhang kam eine dritte Gruppe von Personen hinzu, die fast eine Schnittstelle zwischen den Insassen und den Bediensteten bildete: Grundwehrdienstleistende und Unteroffiziere, die in den Wachzug der Disziplinareinheit 2 versetzt wurden und in kasernierter Unterbringung dem Kommandeur der Disziplinareinheit unterstellt waren. Diese hatten - ohne Kontakt zu den Insassen zu haben - das gesamte Gelände abzusichern.

Die Insassen sind in drei Gruppen zu unterscheiden, wobei die dritte auch erst ab 1982 relevant war:

    1. gerichtlich verurteilte Militärstrafgefangene mit Urteil bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe,

    2. Strafarrestanten mit bis zu drei (später sechs) Monaten Aufenthaltsdauer,

    3. Disziplinarbestrafte, die ohne gerichtliches Urteil, sondern per Kommandeursbefehl mit dem neu eingeführten „Dienst in der Disziplinareinheit“ von ein bis drei Monaten nach Schwedt befohlen waren.

Bei diesen Bezeichnungen ist die Abgrenzung voneinander noch deutlich erkennbar. Schwieriger wird es bei den zugehörigen Organisationsstrukturen bzw. Bezeichnungen für die Dienststelle in den 1980er Jahren.

Denn unabhängig von allen Begriffsbestimmungen bildete sich insbesondere bei den Insassen ein eigenes Vokabular heraus, das nicht immer deckungsgleich mit den Definitionen war. Gerade die sprachliche Unterscheidung zwischen dem „klassischen“ Militärstrafvollzug und dem neuen Bereich für die Disziplinarbestraften ab Ende 1982 führte zu nicht immer zutreffenden Benennungen. Eigentlich war die Bezeichnung „Disziplinareinheit“(vollständig „Disziplinareinheit 2“) per Definition als Oberbegriff zu verstehen. So heißt es z. B. in der Militärstrafvollzugsordnung von 1982: „Der Militärstrafvollzug ist ein gesonderter Verwahrbereich in der Disziplinareinheit der NVA“³ [Unterstreichung vom Autor]. Von den Insassen selbst wurde die Bezeichnung „Disziplinareinheit“ jedoch mehr als Abgrenzung, und nicht als Oberbegriff zum Militärstrafvollzug benutzt. So kommt es, dass Zeitzeugen Formulierungen finden, die die beiden Bereiche in eigentlich nicht zutreffender Weise sprachlich voneinander trennen.

Interessanterweise ist in dem wenigen überlieferten Schriftgut aus dem Dienstbetrieb selbst kaum erkennbar, wie sich die damaligen Bediensteten sprachlich beholfen haben. Die „Chronik der Disziplinareinheit“ verwendet in unmittelbarer textlicher Nähe die Begriffe „Verwahrbereich“ bzw. „Vollzugsbereich“ als Abgrenzung zum „Disziplinarbereich“. Vermutlich reichte dem Personal neben der Unterscheidung der Personengruppen auch schon eine Benennung der Nummern der Kompanien, um zu wissen, welcher Bereich gemeint war. Die Kompanien 1-3 waren mit Militärstrafgefangenen und Strafarrestanten zu belegen. Die Kompanien 4-6 waren den Disziplinarbestraften vorbehalten (wobei manche Kompanien, wie z. B. die 4. Kompanie, lange Zeit oder gar nicht belegt waren).

Wenn also aus der Sicht der Betroffenen von „Militärstrafvollzug“ und „Disziplinareinheit“ die Rede ist, geht es eher um eine Unterscheidung zwischen den Strafarten als um die korrekte Benennung der Dienststelle. Denn die Wahrnehmung von Unterschieden bei den Strafarten war begründet: Den gerichtlich verurteilten Militärstrafgefangenen konnten sich die „Erzieher“ über einen längeren Zeitraum widmen und für den relativ festen Bestand an Insassen auch eine Art Freizeitleben organisieren. Die Einflussnahme auf die nur kurzzeitig anwesenden Disziplinarbestraften erfolgte durch einen deutlich strenger organisierten Tagesablauf mit nahezu keinem Spielraum für Abweichungen, geschweige denn Freiräumen für die Insassen. So konnte in beiden Bereichen Druck aufgebaut werden: den Militärstrafgefangenen war das straffere Regime bei den Disziplinarbestraften ein Hinweis darauf, dass sie es vergleichsweise „gut“ hätten und den Disziplinarbestraften konnte mit einer erneuten Strafe bzw. tatsächlichen Verurteilung und dann erfolgender Umsetzung in den Teil für die „Langstrafer“ gedroht werden. Daher war die unterschiedliche Wahrnehmung des Trennenden für die Insassen relevant. Dennoch erfolgte beides eigentlich unter dem Namen „Disziplinareinheit 2“
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    ¹ Der folgende Text basiert auf einem nahezu gleichlautenden Beitrag des Autors für das im Herbst 2013 erscheinende Buch von Paul Brauhnert, Ilja Hübner und Arno Polzin (Hrsg.): Der DDR-Militärstrafvollzug und die Disziplinareinheit in Schwedt (1968 - 1990). Zeitzeugen brechen ihr Schweigen. METROPOL-Verlag Berlin. Arno Polzin ist Mitarbeiter beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR und arbeitet aktuell u. a. an einer Studie über den Einfluss des Ministeriums für Staatssicherheit auf den Militärstrafvollzug und die Disziplinareinheit in Schwedt.

    ² Die Zahl 2 im Namen verweist nicht etwa auf eine Reihenfolge evtl. mehrerer Disziplinareinheiten sondern auf die unmittelbare Unterstellung zum Ministerium für Nationale Verteidigung.

    ³ Ordnung Nr. 036/9/005 des Ministeriums für Nationale Verteidigung vom 17.12.1982 über den Vollzug der Strafen mit Freiheitsentzug an Militärpersonen - Militärstrafvollzugsordnung - S. 6.

    „Chronik der Disziplinareinheit“ - int. Zählung Blatt 11, in: Bundesarchiv BArch DVW 5-16/7401.

    Ein ehemaliger Wärter, der seine damalige Rolle durchaus reflektiert, beschrieb es rückblickend so: „Meine Aufgabe war, die Jungs so müde zu machen, dass sie nicht auf dumme Gedanken kamen. [...] Damals war das normal.“ Super Illu Nr. 18/2013 S. 36.

    Exemplarisch sowohl für die beschriebene Begriffsvermischung als auch das dargestellte Drohpotential äußert sich der Nutzer „Biblio“ aus dem Schwedt-bezogenen Internetforum wie folgt: „Wir mußten in der DE fast stets singen, und fast immer das Lied "Im Regiment nebenan" - wahrscheinlich um uns an die benachbarte Militär-STRAFANSTALT zu erinnern“
    ( www.militärgefängnis-schwedt.de).
 
 
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