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17.Mai 2018
Neue Publikation erschienen - Pressemitteilung der BStU


Wegen der überwiegend fehlenden Gefangenen-, Personal- und Verwaltungsakten geriet für die Recherche des Forschers Arno Polzin (BStU) insbesondere das Ministerium für Staatssicherheit in den Fokus. Nach Auswertung von über 900 Vorgängen aus dem Bestand ist nun viel zum Innenleben des Militärstrafvollzugs bekannt, inklusive der Einbindung der Staatssicherheit. Die Zuständigkeit für den Militärstrafvollzug lag bis 1982 beim Ministerium des Innern, dann beim Ministerium für Nationale Verteidigung. Von den Insassen wurde als strafverschärfend empfunden, dass die verbüßte Zeit trotz Zugehörigkeit zur Armee nicht als Wehrdienst angerechnet wurde. Neben militärgerichtlich verurteilten Strafarrestanten und Militärstrafgefangenen konnten ab 1982 Armeeangehörige sogar per Kommandeursbefehl mit bis dreimonatigem sogenannten Dienst in der Disziplinareinheit bestraft werden.

Arno Polzin: Mythos Schwedt. DDR-Militärstrafvollzug und NVA-Disziplinareinheit aus dem Blick der Staatssicherheit

ISBN 978-3-525-35126-0

Quelle: Pressemitteilung
Nummer 007 vom 15.05.2018 der BStU
 
 
 
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